Haus- und Badeordnung
1. Allgemeines
1.1 Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Bädern.
1.2 Die Haus- und Badeordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Gast diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anforderungen an.
1.3 Die Badeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten.
1.4 Die Besucher haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwider läuft. Ferner ist das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung verboten.
1.5 Das Rauchen ist in sämtlichen Räumen des Bades nicht gestattet.
1.6 Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist nur in dem dafür ausgewiesenen Bereich gestattet. Behältnisse aus Glas dürfen nicht in das Bad mitgebracht werden.
1.7 Fundgegenstände sind an unsere Mitarbeiter/innen auszuhändigen. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen, bzw. gemäß Absprache mit dem Städt. Fundamt verfügt.
1.8 Den Besuchern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte im Bad zu benutzen.
1.9 Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
1.10 Wünsche, Anregungen und Beschwerden nehmen unsere Mitarbeiter/innen gern entgegen.
2. Öffnungszeiten und Zutritt
2.1 Die aktuellen Öffnungszeiten und den Einlassschluss finden Sie im Aushang, unsere Mitarbeiter/innen informieren Sie gern.
2.2 Der Zutritt ist nicht gestattet:
- a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen
- b) Personen, die Tiere mit sich führen
- c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchenschutzgesetzes leiden, im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden.
2.3 Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, ist die Benutzung der Therme nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet. Kleinkinder, Nichtschwimmer und unsichere Schwimmer müssen immer geeignete Schwimmhilfen tragen. Es dient Ihrer und der Sicherheit Ihrer Kinder.
2.4 Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen und geistig Behinderten ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer sorgeberechtigten Begleitperson gestattet. Ein Hinweis an unsere Mitarbeiter/innen ist in jedem Fall erforderlich.
2.5 Für Kinder unter 7 Jahre ist die Begleitung einer geeigneten Begleitperson erforderlich, die für die Aufsicht zuständig ist. Die Anwesenheit von Aufsichtspersonal entbindet die Eltern nicht von Ihrer Aufsichtspflicht.
2.6 Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintritts-Coin nebst Quittung für die entsprechende Leistung sein. Diese sind bis zum Verlassen der Therme aufzubewahren und auf Verlangen des Personals vorzuzeigen. Eine Nutzung von Leistungen ohne den dazu erforderlichen gültigen Eintrittsnachweis führt zu einem sofortigen Ausschluss vom Besuch der Therme.
2.7 Gelöste Eintritte werden nicht zurück genommen. Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. Für verlorene Coins/Mehrfach-Coins und Wertgutscheine wird kein Ersatz geleistet.
2.8 Bei allen Rabattaktionen ist immer der höhere Eintrittstarif zu entrichten.
2.9 aquaferrum-Gutscheine können gegen Eintrittskarten und sonstige kostenpflichtige Leistungen eingelöst werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist nicht möglich.
2.10 Bei Nachweis des Verlustes von personenbezogenen Eintrittskarten werden diese gegen Zahlung der Bearbeitungskosten ersetzt.
2.11 Bei Verlust eines Kindercoins wird eine Gebühr von 10,00 Euro fällig bei Verlust eines Erwachsenencoins eine Gebühr 50,00 Euro. Bei Verlust eines Schlüssels wird eine Gebühr von 10,00 fällig. Dem Badegast ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringer Höhe entstanden ist. Dem Betreiber bleibt der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
2.12 Das Management kann aus wichtigem Grund oder bei besonderen Anlässen die Badezeit allgemein oder für bestimmte Bereiche beschränken oder gänzlich aufheben. Ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht in einem solchen Fall nur, wenn der Badegast vor Erwerb der Zutrittsberechtigung nicht über die Nutzungseinschränkung informiert wurde (z. B. weil die Nutzungseinschränkung während der Nutzungszeit des Badegastes angeordnet wurde).
3. Haftung
3.1 Die Badegäste benutzen die Thermenanlage einschließlich aller Nebeneinrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Bäder und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
3.2 Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
3.3 Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen der Betreiber oder seiner gesetzlichen Vertreter sowie bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge und Fahrräder.
3.4 Die Garderobenschränke dienen nicht zum Verschluss von Wertgegenständen. Wertgegenstände können in die dafür vorgesehen Wertschließfächer im Badbereich gesondert und gesichert verstaut werden.
3.5 Die Spielgeräte im aquaferrum sind als Sportgeräte zu betrachten. Die Nutzung darf nur von Personen erfolgen, die körperlich in der Lage sind den Ansprüchen zu genügen. Die Nutzung der Rutsche führt zu starkem Verschleiß an der Badekleidung. Brillen und Schmuck sind vor der Benutzung abzulegen. Bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise, welche direkt in den Rutschen angebracht sind, sind Verletzungen nicht auszuschließen.
3.6 Bedingt durch den Wasseraustrag aus den Schwimmbecken, ist es auf den Umgängen entsprechend nass und rutschig. wir empfehlen daher unbedingt Badeschuhe zu tragen. Bitte rennen Sie nicht und beim Auf- und Absteigen von Treppenstufen halten Sie sich bitte am Geländer fest. Mit Nässe und der dadurch bedingten Rutschgefahr ist im gesamten Bad zu rechnen.
4. Benutzung des Bades
4.1 Die Badezeit richtet sich nach der Art des gelösten Eintrittstarifs. Die Tarife und Aufenthaltsdauer sind gesondert ausgehängt. Bei Überschreitung der Badezeit, einschließlich Aus- und Ankleiden, besteht Nachzahlungspflicht.
4.2 Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt in der Verantwortung des Badegastes bei der Benutzung von Garderobeschränken insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren. Gegenstände, die eine halbe Stunde nach Betriebsschluss nicht abgeholt wurden, werden vom Personal des Bades in Verwahrung genommen. Verschlossene Garderobenschränke werden vom Personal geöffnet.
4.3 Die Becken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden.
4.5 Die Verwendung von Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
4.6 Der Aufenthalt im Nassbereich der Therme ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet.
4.7 Das Reservieren von Liegen und Stühlen mit Handtüchern o. ä. ist nicht gestattet. Es besteht kein Anspruch auf die Benutzung.
4.8 Das Springen von den Startblöcken geschieht auf eigene Gefahr und ist nur bei Freigabe der Startblöcke durch das Aufsichtspersonal gestattet. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist.
4.9 Seitliches Einspringen und das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken sind untersagt.
4.10 Die Benutzung aller Spielgeräte erfolgen auf eigene Gefahr und wird nur geübten Schwimmern erlaubt. Bei Betrieb ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals unbedingt Folge zu leisten.
4.11 Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen und Schnorcheln sowie der Einsatz von Trainingshilfsmitteln ist während des öffentlichen Badebetriebes untersagt.
4.12 Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
4.13 Kommerziellen Anbietern ist es nicht gestattet Schwimmkurse o.ä. während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bad ohne Genehmigung des Betreibers durchzuführen.
6. Ausnahmen
6.1 Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Thermenbetrieb.
6.2 Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus und Badeordnung bedarf.
6.3 Salvatorische Klausel: Sollte eine der vorgenannten Vereinbarungen unwirksam sein, bleiben die anderen davon unberührt.
Diese Haus- und Badeordnung ist in türkischer und russischer Sprache an der Rezeption einzusehen.
Timo Ukena
Betriebsleiter