Datenschutzerklärung

Digitale Beckenüberwachung Lynxight

Wir nutzen im Schwimm, Aussen- und Therapiebecken die digitale Beckenüberwachung Lynxight. Nach Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) besteht die Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten.

Verantwortliche Stelle:

Wirtschaftsbetriebe der Stadt Friesoythe
Alte Mühlenstraße 12
26169 Friesoythe

Datenschutzbeauftragte

Timo Ukena (ukena@aquaferrum.de)
Michael Möller (möller@friesoythe.de)

Art der erfassten Daten und Funktionsweise

Das System besteht aus zwei Komponenten: Videokameras im Beckenbereich und Smartwatches für die Fachkräfte. Die Kameras erfassen die Bewegungen im Wasser und leiten daraus Muster ab. Erfassen sie ein ungewöhnliches Bewegungsmuster, werden die Daten an die Smartwatch der Badeaufsicht weitergeleitet. Auf der Uhr des Aufsichtspersonals erscheint eine Warnung mit Informationen zum Standort der möglicherweise in Not geratenen Badenden.

System und Technik für die künstliche Intelligenz (KI) im Schwimmbad stammen von der Firma Lynxight aus Tel Aviv, Israel. Das KI-System kann Bewegungen im Wasser durch die Wasseroberfläche bis auf den Boden der Schwimmbecken erkennen kann. Die Aufnahmen der Kameras werden in Echtzeit in Daten umgewandelt und nach der Analyse sofort gelöscht. Personen sind damit nicht zu erkennen und niemand muss befürchten, beim Schwimmen überwacht zu werden.

Bewegungsmustererkennung durch die Kameras
Bewegungsmustererkennung durch die Kameras
Smartwatch der Badeaufsicht
Smartwatch der Badeaufsicht

Datenkategorien der verarbeiteten Daten

  • Videoaufnahme der Betroffenen: Dieses Bild ist nur speziell berechtigten Personen zugänglich und wird nach 72 Stunden gelöscht.
  • Analysedaten zu dem Videobild der Betroffenen (Vektorisierter Körperumrisse und Bewegungsdaten)
  • Anonymisierte statistische Daten zum Überwachungsbereich (Zähldaten erkannter Muster)

Zweck der Datenverarbeitung

Die Videoüberwachung erfolgt zur Verbesserung der Sicherheit im Schwimmbecken mit erhöhter Gefahrenlage, die mit einer Bewegungserkennung in Not geratene Badegäste erkennt und unser Aufsichtspersonal in einer Gefahrensituation informiert

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage der Videoüberwachung richtet sich nach §3 NDSG und dsgvo Artikel 6 Abs. 1(d)

Empfänger / Weitergabe von Daten

Innerhalb unserer Verwaltung erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die derzeit gespeicherten Videoaufzeichnungen, die diese zur Erfüllung Ihrer Aufgaben benötigen. Eine Übermittlung an den Hersteller, die Firma Lynxight aus Tel Aviv, Israel findet, wenn das System gewartet werden muss oder statistische Daten übertragen werden.

Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union

Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten außerhalb der Europäischen Union findet im Rahmen der Datenweitergabe an den Hersteller Lynxight statt. Es ist dabei zu beachten, dass gemäß Angemessenheitsbeschlüsse nach Art. 46 Abs. 5 S. 2 DS-GVO der EU-Kommission Israel als Drittland mit angemessenen Schutzniveau eingestuft ist.

Rechte der betroffenen Personen

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berechtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 oder 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.